Hygieneplan
1. Rechtsgrundlagen:
- §36 Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen)
- BGV C8 (Unfallverhütungsvorschriften für den Gesundheitsdienst)
2. Dokumentationen
Folgende Dokumente liegen in der Praxis als Kopie zur Einsicht vor:
- Impfzeugnis zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes
- Entwurmungsprotokoll
- Versicherungsnachweis
- Gesundheitszeugnis
- Ausbildungsnachweis
- Konzept
3. Reinigung und Desinfektion
- Nach jeder Sitzung mit Hund sind die Hände zu waschen und ggf. zu desinfizieren.
- Folgende Mittel stehen immer bereit:
Desinfektionsmittel (Hände und Oberflächen)
Einmalhandschuhe
Reinigungsmittel
Lappen
Handtuch
4. Besondere Vorkehrungen beim Hund
Durch seine Arbeit nahe am Menschen, besteht für den Therapiehund ein besonderer Anspruch an die Hygiene. Um das Risiko einer Übertragung von Zoonosen zu minimieren, verpflichte ich mich mit meinem Hund zu einem strengen Gesundheitsplan:
- regelmäßige tierärztliche Kontrolle
- regelmäßige Entwurmung oder Kotkontrolle gegen die gängigen Wurmarten beim Tierarzt (Spul-, Haken-,Peitschen-, Bandwürmer)
- Impfungen gegen Tollwut mit bestandener Antikörperkontrolle, Wiederimpfung zum Erhalt des Titers
- Impfungen gegen Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten; Wiederholungsimpfungen nach Vorgaben des Serumherstellers
- regelmäßige Fellpflege und Inspektion zur Prophylaxe von Ektoparasitenbefall
- guter Ernährungszustand
- lückenlose Dokumentation aller Parameter im Gesundheitspass
„Seelische Verletzungen können nicht ungeschehen gemacht werden. Aber ein junger Mensch kann lernen, damit zu leben und diese Verletzungen zu integrieren. Ein Therapiehund ist ein guter Lernbegleiter auf diesem Weg.“
Monika Karpa